Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, so